• 09.01.2022Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Eil- und Notsituation sowie berechtigte Anmietdauer

    erlängert sich die Anmietdauer, ist es in der Praxis von großer Bedeutung ...

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    09.01.2022Berücksichtigung von Vorschäden im Gutachten

    Hat das Fahrzeug des Geschädigten bereits Vorschäden, so lassen in der Regel die Schreiben ...

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  • 09.01.2022Pauschaler Verweis auf günstigere Werkstatt durch Versicherer ist unzureichend, zur behaupteten Gleichwertigkeit der Reparatur muss substantiiert vorgetragen werden

    Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte einzelne Positionen ...

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    02.01.2022öhere Mietwagenkosten aufgrund des (ungerechtfertigten) Einwandes eines unreparierten Vorschadens durch die gegnerische Versicherung sind zu erstatten

    Obige Fallkonstellation, welche das OLG Naumburg zu bewerten hatte, wird in der Praxis ...

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  • 02.01.2022Keine Wartepflicht auf höheres Restwertangebot des Versicherers

    Auch nach Ansicht des LG Schweinfurt genügt der Geschädigte seiner ...

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    20.12.2021Schadenersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers bei Beschädigung eines Fahrzeugs

    Schäden bei der Nutzung von Waschanlagen beschäftigen immer wieder die Gerichte. ...

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Schmitz News

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Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Telefon 0800 500 50 25

 
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