Unverschuldeter Unfall
Unfallaufnahme
Nach der Unfallaufnahme haben Sie die freie Wahl:
- des Kfz-Sachverständigen
- des Rechtsanwaltes
- der Werkstatt
- der Mietwagenfirma
- des Abschleppdienstes
Der Sachverständige erstellt Ihnen ein unabhängiges Gutachten zur Beweissicherung; so untermauern Sie Ihre Ansprüche auch Hinsichtlich der Nutzungsausfallentschädigung und Wertminderung.
Hinweis: Die Versicherung übernimmt nach herrschender Rechtssprechung, bei einem unverschuldetem Unfall, die Kosten für das Gutachten.