• 21.03.2025Demontagearbeiten zur Gutachtenerstellung erforderlich

    Vor dem AG Hannover klagt das Sachverständigenbüro aus abgetretenem Recht gegen die einstandspflichtige Haftpflichtversicherung ...

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    21.03.2025Nachweis der Instandsetzung eines Vorschadens vor Klageerhebung

    Nach einem Verkehrsunfall mit unstreitiger Haftung holte der spätere Kläger zur Schadenermittlung ...

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  • 21.03.2025Wertminderung von E-Fahrzeugen ist höher zu bewerten als bei Verbrennern

    Die Parteien streiten über Schadenersatz im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall. Die alleinige Haftung ...

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    21.03.2025Unwirksame Klausel in Automietvertrag über verschuldensunabhängigen Schadenselbstbehalt, Steinschlag als unabwendbares Ereignis

    Der Kläger mietete einen Tesla. Bei der Rückgabe wurde ein Steinschlag festgestellt. Im Mietvertrag vereinbart ...

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  • 09.01.2022Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Eil- und Notsituation sowie berechtigte Anmietdauer

    erlängert sich die Anmietdauer, ist es in der Praxis von großer Bedeutung ...

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    09.01.2022Berücksichtigung von Vorschäden im Gutachten

    Hat das Fahrzeug des Geschädigten bereits Vorschäden, so lassen in der Regel die Schreiben ...

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Schmitz Aktuelles

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Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Telefon 0800 500 50 25