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    21.03.2025Nachweis der Instandsetzung eines Vorschadens vor Klageerhebung

    Nach einem Verkehrsunfall mit unstreitiger Haftung holte der spätere Kläger zur Schadenermittlung ...

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  • 21.03.2025Wertminderung von E-Fahrzeugen ist höher zu bewerten als bei Verbrennern

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    21.03.2025Unwirksame Klausel in Automietvertrag über verschuldensunabhängigen Schadenselbstbehalt, Steinschlag als unabwendbares Ereignis

    Der Kläger mietete einen Tesla. Bei der Rückgabe wurde ein Steinschlag festgestellt. Im Mietvertrag vereinbart ...

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  • 09.01.2022Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Eil- und Notsituation sowie berechtigte Anmietdauer

    erlängert sich die Anmietdauer, ist es in der Praxis von großer Bedeutung ...

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    09.01.2022Berücksichtigung von Vorschäden im Gutachten

    Hat das Fahrzeug des Geschädigten bereits Vorschäden, so lassen in der Regel die Schreiben ...

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Schmitz Aktuelles

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Im Kaskoschadensfall hat der Versicherungsnehmer bei einem selbst verschuldeten Unfall gemäß den Versicherungsbedingungen Anspruch auf Ersatz der unfallbedingten Schäden. Es handelt sich hier ausschließlich um vertragliche Ansprüche, die streng zu trennen sind von den Schadenersatzansprüchen im Haftpflichtschadensfall. Die Höhe der Ersatzleistung richtet sich stets nach den Versicherungsbedingungen (Kaskobedingungen). In der Regel hat der Versicherungsnehmer eine Selbstbeteiligung zu tragen.

Telefon 0800 500 50 25

 
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