• 09.01.2022Schätzung erforderlicher Mietwagenkosten, Eil- und Notsituation sowie berechtigte Anmietdauer

    erlängert sich die Anmietdauer, ist es in der Praxis von großer Bedeutung ...

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    09.01.2022Berücksichtigung von Vorschäden im Gutachten

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  • 09.01.2022Pauschaler Verweis auf günstigere Werkstatt durch Versicherer ist unzureichend, zur behaupteten Gleichwertigkeit der Reparatur muss substantiiert vorgetragen werden

    Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte einzelne Positionen ...

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    02.01.2022öhere Mietwagenkosten aufgrund des (ungerechtfertigten) Einwandes eines unreparierten Vorschadens durch die gegnerische Versicherung sind zu erstatten

    Obige Fallkonstellation, welche das OLG Naumburg zu bewerten hatte, wird in der Praxis ...

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  • 02.01.2022Keine Wartepflicht auf höheres Restwertangebot des Versicherers

    Auch nach Ansicht des LG Schweinfurt genügt der Geschädigte seiner ...

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    20.12.2021Schadenersatzpflicht des Waschanlagenbetreibers bei Beschädigung eines Fahrzeugs

    Schäden bei der Nutzung von Waschanlagen beschäftigen immer wieder die Gerichte. ...

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Schmitz News

Wozu braucht man überhaupt einen Kfz-Sachverständigen?

  • Schadensfeststellung nach einem Verkehrsunfall
  • Beweissicherung bei strittigem Unfallhergang
  • Maschinengutachten (Gebrauchtwagenkauf)
  • Fahrzeugbewertungen (Wertgutachten)
  • Odltimergutachten
  • Unfallrekonstruktion

Woran erkennt man einen seriösen qualifizierten Sachverständiger

Der Geschädigte sollte darauf achten, daß der Sachverständige Kfz-Meister oder Diplom-Ingenieur ist und darüber hinaus Mitglied in einem anerkannten Berufsverband wie dem BVSK. Anhaltspunkt für die Qualifikation ist auch die öffentliche Bestellung und Vereidigung durch eine IHK oder Handwerks- kammer. Über den Zentralruf des BVSK in Berlin kann zudem ein qualifizierter Sachverständiger vor Ort erfragt werden. Über die Geschäftsstelle des Verbandes oder über Ihren BVSK-Sachverständigen vor Ort können überdies Unfallpässe angefordert werden mit wichtigen Hinweisen für das korrekte Verhalten nach dem Unfall.

Wer kommt für die Kosten des Gutachters auf?

Bei einem unverschuldeten Unfall trägt grundsätzlich der Schädiger bzw. die eintretende Haftpflichtversicherung auch die Kosten des Kfz- Sachverständigen, da nach ständiger Rechtsprechung des BGH`s die Kosten für ein Gutachten zum Schaden zählen, der dem Geschädigten zu ersetzen ist.

Ist ein einfacher Kostenvoranschlag der Werkstatt nicht günstiger?

Der Geschädigte, der sich nur auf den Kostenvoranschlag seiner Werkstatt verläßt, erlebt häufig böse Überraschungen. So hat der Kostenvoranschlag später keine beweissichernde Funktion. Zumeist fehlt auch eine Aussage zur Wertminderung. Erst der Sachverständige kann erkennen, ob es sich tatsächlich um einen sogenannten einfachen Schaden handelte. Häufig sind bei einem vermeindlich leichten Blechschaden tragende Teile beschädigt bzw. bei einem auf den ersten Blick sehr erheblichen Schaden können die Reparaturkosten minimal sein. In jedem Fall also fährt der Geschädigte bei Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen auf Nummer sicher.

Gibt es Ausnahmen von dieser Kostentragungspflicht?

Liegt der Schaden für den Laien ersichtlich unter € 700,00 kann die Einschaltung eines Sachverständigen entbehrlich sein. In diesen Fällen zahlt die Versicherung den Gutachter in der Regel nicht.

Wie teuer sind KFZ-Gutachten?

Die BVSK-Kfz-Sachverständigen rechnen überwiegend auf Grundlage der ermittelten Schadenhöhe ab. Die Abrechnung stellt sicher, dass auch bei kleinen Schäden das Gutachten bezahlbar bleibt.

Wer trägt die Kosten für den Sachverständigen bei Kaskoschadensfällen?

Bei Kaskoschäden schickt in der Regel die Versicherung einen eigenen Sachverständigen. Ist man mit der Schadensfeststellung nicht einverstanden, besteht die Möglichkeit der Anrufung eines sogenannten Sachverständigen- verfahrens. In diesem Verfahren beauftragt der Geschädigte einen Sachverständigen seines Vertrauens. Beide Gutachten werden dann von einem Obergutachter bewertet. Einige Rechtschutzversicherer, so z. B. der ADAC-Rechtschutz, übernehmen die im Sachverständigenverfahren anfallenden Kosten.

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall?

Das wichtigste nach einem Unfall ist "Ruhe zu bewahren". Halten Sie einen handlichen Unfallpaß im Wagen vor, wo Sie im Fall des Falles alle Punkte in knapper Form nachlesen können. Lassen Sie sich nicht durch den Unfallgegner, Polizei, Zeugen oder Versicherungen einschüchtern. Beauftragen Sie einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens und achten Sie auf Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Sachverständigen.

Telefon 0800 500 50 25

 
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