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Spezielle Beschaffenheitsvereinbarung gilt auch bei allgemeinem Gewährleistungsausschluss

LG Aachen, Urteil vom 25.04.2014, AZ: 9 O 459/13

Hintergrund

Der Kläger kaufte von der Beklagten ein gebrauchtes Kraftfahrzeug zu einem Kaufpreis von 7.500,00 €. Das Fahrzeug wurde dabei unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer keine bestimmte Garantie oder Erklärung im Kaufvertragstext aufgibt. Im schriftlichen Kaufvertrag wurde sodann handschriftlich ein Feld angekreuzt, wonach der Verkäufer garantiert, dass das Fahrzeug keinen Unfallschaden hat.

Nach Abschluss des Kaufvertrages, holte der Käufer ein Kurzgutachten ein, worin der Sachverständige mehrere erkennbare Schäden am Fahrzeug beschrieb, u.a. einen reparierten Vorschaden hinten rechts oberhalb des Stoßfängers. Der Kläger forderte die Beklagte daraufhin zur Mängelbeseitigung auf, was die Beklagte jedoch zurückwies.
Sodann erklärte der Kläger Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte auf, den Kaufpreis zurück zu zahlen und das streitgegenständliche Fahrzeug zurück zu nehmen.

Aussage

Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises in Höhe von 7.500,00 € Zug um Zug gegen Rückgabe des streitgegenständlichen Fahrzeugs.
Der Mangel besteht darin, dass eine Beschaffenheitsvereinbarung, nämlich die Unfallfreiheit des Fahrzeuges, nicht erfüllt wurde und auch nicht mehr erfüllbar ist. Die Beklagte kann sich nicht auf den vereinbarten Gewährleistungsausschluss berufen, da sich dieser nicht auf die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit „Unfallfreiheit“ bezieht.

Der Kläger hat weiterhin einen Anspruch auf Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 120,00 € für die ihm entstandenen Sachverständigenkosten.

Praxis

Wenn in einem entsprechenden Vordruck angekreuzt wird, dass der Wagen unfallfrei ist, handelt es sich um eine sog. Beschaffenheitsvereinbarung. Wenn die Beschaffenheit „unfallfrei“ nicht gegeben ist, kann sich der Verkäufer nicht auf einen ebenfalls im Kauvertragsformular vorhandenen Passus berufen, wonach der Wagen ohne Gewährleistung verkauft wird.

Telefon 0800 500 50 25

 
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