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Zur Erstattung restlicher Reparaturkosten (Beilackierung, UPE, Verbringung)

AG Schleswig, Urteil vom 09.01.2020, AZ: 21 C 21/19

Praxis

Sind im Landkreis keine Werkstätten mit angeschlossenem Lackierbetrieb vorhanden, kann der Kläger die Verbringungskosten erstattet verlangen. Er muss sich dabei auch nicht an eine Werkstatt außerhalb des Kreises verweisen lassen.

Hintergrund

Die Parteien streiten um die Erstattung restlicher fiktiver Reparaturkosten nach einem Verkehrsunfall am 14.02.2018. Die Haftung der Beklagten ist dem Grunde nach unstreitig. Im Streit stehen die Erstattung von Beilackierungs- und Verbringungskosten sowie UPE- Aufschlägen.

Aussage

Die Kosten für die Beilackierung der hinteren linken Tür sind von der Beklagten zu erstatten. Hierzu führt das AG Schleswig aus:

„So kann der Kläger für die Lackierarbeiten weitere 309,88 Euro beanspruchen. Diese Kosten entstehen, wenn nicht nur die beschädigte PKW-Tür vorn links nachlackiert, sondern auch eine so gen. Beilackierung der hinteren linken Tür vorgenommen wird. Eine solche Beilackierung ist, wie Herr ... überzeugend dargelegt hat, erforderlich, um abrupte Farbunterschiede zu vermeiden, die entstünden, wenn lediglich die ausgebesserte Tür neu lackiert würde. Denn schon durch die im Rahmen der Reparaturarbeiten notwendige manuelle Lackierung entsteht ein anderer Farbton als bei der industriellen Lackierung, wie sie der PKW des Klägers im Übrigen aufweist.“

Auch die Verbringungskosten in Höhe von 117,00 € sind zu erstatten. Im Kreis Nordfriesland verfügt keine der dort ansässigen Werkstätten über eine eigene Lackiererei, deshalb muss der Pkw des Klägers zu einem Lackierbetrieb hin- und zurückgebracht werden. Dem Kläger steht es dabei auch frei, sein Fahrzeug im Kreis Nordfriesland reparieren zu lassen, er muss sich nicht auf eine Werkstatt außerhalb des Kreisgebiets verweisen lassen, auch wenn diese über einen Lackierbetrieb verfügt.

Auch die Kosten für den Austausch der Schachtleiste sind zu erstatten, diese Leiste zum Abdichten der Fenster kann nach einem Ausbau nicht wieder eingesetzt werden, da sie zu instabil ist.

Zuletzt sind auch die UPE-Aufschläge erstattungsfähig, diese werden von Werkstätten im Kreis Nordfriesland üblicherweise erhoben.

Telefon 0800 500 50 25