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Nutzungsausfallersatz auch für eine Bedenkzeit von sieben Tagen

AG München, Urteil vom 21.02.2018, AZ: 333 C 17495/17

Praxis

Das AG München spricht dem Kläger eine ungewöhnlich lange Frist zur Überdenkung der Reparaturmöglichkeiten zu. Weitgehend anerkannt ist in der Rechtsprechung ansonsten ein Zeitraum von drei Tagen.

Hintergrund

Die Parteien streiten um die Erstattung restlichen Nutzungsausfallersatzes nach einem Verkehrsunfall. Die Alleinhaftung der beklagten Haftpflichtversicherung ist unstreitig, ebenso die Höhe des Tagessatzes für den Nutzungsausfall in Höhe von 55,00 €. Der Kläger macht insgesamt 26 Tage Nutzungsausfall geltend. Für die Schadenermittlung seien sechs Tage angefallen, die Bedenkzeit, wie mit dem Fahrzeug verfahren werden soll, habe zwölf Tage betragen, die Reparatur des Fahrzeugs habe weitere acht Tage in Anspruch genommen. Die Beklagte zahlte lediglich Nutzungsausfallersatz für die Dauer von zwölf Tagen und wendet ein, dass für die Zeit, in der Überlegungen zur Schadenbeseitigung seitens des Klägers angestellt wurden, kein Nutzungsausfallersatz zu zahlen sei.

Aussage

Nach Ansicht des AG München hat der Kläger Anspruch auf Nutzungsausfallersatz für die Dauer von insgesamt 18 Tagen. Der Schadenermittlungszeitraum sei mit sechs Tagen nicht zu beanstanden, eine dem Kläger vorwerfbare Verzögerung nicht ersichtlich. Hinsichtlich der Reparaturdauer sei eine Zeit von fünf Tagen angemessen. Diese Dauer ergebe sich aus dem vorgerichtlich eingeholten Sachverständigengutachten. Es sei nicht erwiesen, dass die Reparatur tatsächlich länger gedauert habe. Hinsichtlich der Überlegungsfrist hält das Gericht einen Zeitraum von sieben Tagen für ausreichend.

„Dieser Zeitraum ist aus Sicht eines verständigen Geschädigten ausreichend, um sich über Angebote für Ersatzfahrzeuge, Reparaturmöglichkeiten, etc. zu informieren und dann zu entscheiden, welche Möglichkeiten der Wiederherstellung er wählen möchte. Längere Fristen können nur in besonderen Einzelfällen gewährt werden, welche aber vorliegend nicht ersichtlich sind.“

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