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Rücktrittsberechtigung wegen Betrug beim Abgassachmangel

LG Frankfurt , Urteil vom 02.11.2017 , AZ: 2- 03 O 104/17

Praxis

Es ist davon auszugehen, dass dieses Urteil zunächst nicht rechtskräftig werden wird, da es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Hersteller VW hiergegen nicht in Berufung gehen wird.

Hintergrund

In diesem Fall hatte der Eigentümer eines Pkw VW Amarok, der ein Software - Update im Zusammenhang mit dem Diesel - Skandal hatte durchführen lassen, Schadenersatz vom Hersteller VW gefordert, obwohl das Fahrzeug mit der Aufbringung des Software - Updates in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzt worden war.

Er führte an, dass er sich über die Gültigkeit der Zulassung getäuscht sah und ihm damit ein Vermögensnachteil entstanden sei, weil er ein mangelhaftes Fahrzeug zum Preis für ein mangelfreies Modell erstanden hätte.

Aussage

Das LG Frankfurt folgte dieser Argumentation.
Von Interesse an diesem Urteil ist, dass das LG Frankfurt nicht weiter in Betracht zieht, ob an einem bzw. diesem Fahrzeug ein Software - Update durchgeführt wurde oder nicht.

Maßgeblich, so das LG Frankfurt, für den Tatbestand des Betrugs und dem daraus resultierenden Schadenersatz ist allein der Zeitpunkt des Kaufvertragsabschlusses. Insoweit lässt sich das Unrecht, wenn einmal betrogen wurde, nicht nachträglich durch ein Software - Update beseitigen.

Sollte dieses Urteil Bestand haben, wäre der Kaufvertrag rückabzuwickeln und dem Käufer der Kaufpreis zurückzuerstatten, ohne dass er dafür eine Nutzungsentschädigung zu bezahlen hätte.

Telefon 0800 500 50 25

 
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